Prüffristen nach DGUV V3: Tabelle für Geräte und Anlagen
DGUV V3 · Rahmen: BetrSichV, TRBS 1201
| Einsatzbereich | Richtwert | Höchstens, bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Büro und ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 2 Jahre |
| Werkstatt, Fertigung und ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 1 Jahr |
| Baustelle | 3 Monate | 1 Jahr |
| Prüfobjekt | Richtwert | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen / Betriebsmittel | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
| Räume und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | z. B. Baustellen, Räume mit Badewanne oder Dusche |
| RCD in stationären Anlagen — Prüftaste | 6 Monate | Drückt der Benutzer selbst |
| RCD in nichtstationären Anlagen, z. B. Baustelle — Prüftaste | arbeitstäglich | Drückt der Benutzer vor Benutzung |
| Schutzmaßnahmen mit RCD in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Auf Wirksamkeit, Elektrofachkraft oder EuP mit Prüfgerät |
| RCD in stationären Anlagen — messtechnisch | mit Anlagenprüfung | Auslösung nachweisen, Zeit notieren (DGUV I 203-072) |
| Sicherheits-/Notbeleuchtung | nach Hersteller und Prüfbuch | DIN EN 50172:2024-10 hat die Prüfregeln geändert |
| Blitzschutz Klasse III/IV | 2 Jahre Sicht, 4 Jahre umfassend | DIN EN 62305-3, Tab. E.2 |
| Prüfobjekt | Frist | Wer und worauf |
|---|---|---|
| Isolierende Schutzkleidung | vor jeder Benutzung | Benutzer, auf augenfällige Mängel |
| Isolierende Schutzkleidung | 12 Monate | Elektrofachkraft, auf Grenzwerte |
| Isolierende Handschuhe | 6 Monate | Elektrofachkraft, auf Grenzwerte |
| Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte, isolierende Schutzvorrichtungen, Betätigungs- und Erdungsstangen | vor jeder Benutzung | Benutzer, auf äußerlich erkennbare Schäden |
| Spannungsprüfer, Phasenvergleicher | vor jeder Benutzung | Benutzer, auf einwandfreie Funktion |
| Spannungsprüfer und Phasenvergleicher über 1 kV | 6 Jahre | Elektrofachkraft, auf Grenzwerte |
Wer darf prüfen — und was dokumentiert werden muss
Prüfpersonal
Wiederholungsprüfungen führt eine Elektrofachkraft durch oder — bei ortsveränderlichen Geräten mit geeignetem Prüfgerät — eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die Bewertung der Messwerte bleibt Sache der Fachkraft.
Dokumentation
Prüfprotokoll mit Gerät/Anlage, Prüfdatum, Messwerten, Ergebnis, Prüfer und nächstem Prüftermin. Die Grenzwerte zum Abgleich stehen im Rechner Geräteprüfung. Praktisch bewährt: Prüfplakette am Gerät mit Monat/Jahr der nächsten Prüfung — dann sieht jeder auf einen Blick, was überfällig ist.
Die 2-Prozent-Regel
DGUV Vorschrift 3 (Durchführungsanweisung zu § 5): Beträgt die Quote der Betriebsmittel mit Abweichungen von den Grenzwerten höchstens 2 %, kann die Frist als ausreichend gelten. Liegt sie unter 2 %, darf nach Tabelle 1B bis zu den Höchstwerten verlängert werden. Geräte, die schon bei der Sichtprüfung durchfallen und gleich entsorgt werden, zählen mit (DGUV Information 203-071). Das ist das Werkzeug, mit dem sich zu kurze Fristen sauber begründet strecken lassen — und der Grund, die Fehlerquote je Gerätegruppe getrennt auszuwerten. BetrSichV und TRBS 1201 nennen weder feste Fristen noch die 2-%-Regel; sie geben den Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung vor.